Radfahren ist in der Fussgängerzone eigentlich verboten. Aber was ich heute gesehen habe, das war kurios. Das war nicht der Radfahrer an sich, der da verbotenerweise fuhr. Im Zusammenhang mit dem patroullierenden Polizeiauto, das vor ihm fuhr, wurde das kurios.
Ich glaubte meinen Augen nicht zu trauen und musste erstmal genauer hinschauen, ob der da auf dem Fahrrad, der da in aller Seelenruhe hinter dem Polizeiauto fuhr, nicht selbst ein Polizist ist. War er nicht. Eher einer in jugendlichem Alter.
Ob der Platz hinter dem Polizeiauto der sicherste vor Entdeckung ist, wenn man verbotenerweise in der Fussgängerzone radfährt? Spekulation.
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